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Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

 

An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).

Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

 

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

 

Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

Wahlen in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
zentraledienste[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-1-zentrale-aufgaben-finanzen.html

FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen
Wahlamt (Briefwahlbüro)
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr


Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
montag und dienstags sowie donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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