Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Das Sammlen und Befördern gefährlicher Abfälle bedarf einer Erlaubnis.
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gewässeraufsicht
- Klimaschutz auf Kommunalebene
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein