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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Erbbauzinsen

Als Gegenleistung für die Bereitstellung eines Grundstücks zur Bebauung mit einem Gebäude können Erbbauzinsen erhoben werden.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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