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Jugendamt

Das Jugendamt des Kreises Dithmarschen setzt sich zusammen aus dem Jugendhilfeausschuss und den Fachdiensten Wirtschaftliche Jugendhilfe und Sozialpädagogische Hilfen, die zum Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit gehören. Das Jugendamt orientiert sich an dem Leitbild des Kreises Dithmarschen als verantwortungsbewusste, offene und bedarfsorientierte Institution mit sachgerechter Aufgabenerfüllung.

Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist die öffentliche Jugendhilfe eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt durch den Kreis Dithmarschen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Jugendhilfe fußt auf dem Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Niedrigschwellige Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien werden initiiert, gefördert und koordiniert. Neben Beratung bieten die Fachdienste finanzielle Unterstützung und die konkrete Einleitung passgenauer und ökonomischer Hilfen an. Hierzu gehören Bedarfsanalysen, Hilfeplanung und Diagnostik. Die aktive Mitgestaltung von kommunal- und jugendhilfepolitischen Entwicklungen gehört ebenso zu den Aufgaben wie das Einbringen im Interesse junger Menschen, ihrer Familien und der sozialen Gerechtigkeit in Entscheidungsprozessen.

Die Jugendhilfe im Kreis Dithmarschen verwirklicht dieses Recht insbesondere durch die Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen. Die Jugendhilfe setzt sich für positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien ein. Dabei gilt es eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Ferner soll das Mitspracherecht junger Menschen und Familien gestärkt werden.

Die Aufteilung in Regionalteams (Nord, Heide, Mitte und Süd) sichert die Präsenz im Sozialraum sowie fachliche Erkenntnisse Überregionale Strukturen und Bedarfe.

Im Sozialraum ist die Prävention der Intervention immer vorzuziehen. Ein möglichst frühzeitiger Einsatz präventiver Maßnahmen soll die Wirksamkeit und Erfolgschancen präventiver Arbeit verbessern. Vor Einleitung einer Hilfe ist das Prinzip „ambulant vor stationär" zu beachten. Der Kreis Dithmarschen setzt sich dafür ein, alle Menschen in ihrer Vielfalt einzuschließen und einzubeziehen.

 

Die Mitarbeiter in der Jugendhilfe beraten und unterstützen Eltern  und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung. Kinder und Jugendliche werden vor Gefahren für ihr Wohl geschützt. Bei Vormundschaften werden die Interessen von zu vertretenden Kindern und Jugendlichen wahrgenommen.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
www.dithmarschen.de/

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Regionaler Sozialer Dienst

zuständig für Stadt Heide, Amt Heider Umland

Rungholtstr. 1
25746 Heide
04 81 / 97 - 41 25

Regionaler Sozialer Dienst Mitte

zuständig für Amt Mitteldithmarschen, Amt Burg-St. Michaelisdonn

Bütjestr. 1
25704 Meldorf
04 81 / 97 - 44 17

Regionaler Sozialer Dienst Nord

zuständig für Amt Eider, Büsum, Wesselburen

Landvogt-Johannsen-Str. 11
25746 Heide
04 81 / 97 - 48 18

Regionaler Sozialer Dienst Süd

zuständig für Brunsbüttel, St.Michaelisdonn, Amt Marne Nordsee

Albert-Schweitzer-Str. 24-28
25541 Brunsbüttel
04 81 / 97 - 43 20

Quelle der Inhalte: Kreis Dithmarschen


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