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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Statistischen Bundesamt einschränken lassen

Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten vom Statistischen Bundesamt (StBA) nur noch gespeichert, aber nicht mehr weiter verarbeitet werden dürfen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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