Lebenspartnerschaft: Begründung
Lebenspartnerschaft: Begründung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.
Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-
Postelweg 1
25746 Heide
Tel:
+49 481 6850-0
E-Mail:
standesamt[at]stadt-heide.de
Web:
www.heide.de/rathaus-buergerservice/standesamt.html
Öffnungszeiten:
Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-:
Vormittags:
Montags bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags:
Donnerstag:14:00 bis 16:30 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.