Einsicht in Bauakten beantragen
Einsicht in Bauakten beantragen
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel:
04836 990-0
|
Fax:
04836 990-40
E-Mail:
info[at]amt-eider.de
Web:
amt-eider.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung)
Tel:
04836 990-19
|
Fax:
0431 98866169-19
E-Mail:
hans.maassen[at]amt-eider.de
|
Zimmer:
6