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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.


Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

 

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

 

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

 

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

 

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-9350   |   Fax: 0481 97-9355
E-Mail: veterinaerwesen[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/


Öffnungszeiten:

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr


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