Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Veterinärangelegenheiten
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel:
0481 97-9350
|
Fax:
0481 97-9355
E-Mail:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de
Web:
www.dithmarschen.de/
Öffnungszeiten:
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr