Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Jana Ahlf
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-14
0431 98866180-14
jana.ahlf[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Herr Julian Braag
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-20
0431 98866180-20
julian.braag[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
Raum: 7 im Erdgeschoss
Frau Jana Ahlf
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Zimmer:
2 im Erdgeschoss
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Zimmer:
Raum: 7 im Erdgeschoss
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein