Kleingartenwesen: Pacht eines Kleingartens
Kleingartenwesen: Pacht eines Kleingartens
Kleingärten dienen der Erholung und der Gewinnung von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf.
Ein Kleingarten ist ein Garten, der den Nutzerinnen/Nutzern (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Maßgeblich hierfür ist das Bundeskleingartengesetz.
Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die regeln, dass der Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten kann. Der Pächter hat dafür die vereinbarte Pacht zu zahlen.
Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- An die Kleingärtnerorganisation/den Kleingartenverein, die/der die Anlage verwaltet, oder
- an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e. V. (LV SH Gartenfreunde).
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 33 Tiefbau -Tiefbau-
+49 481 6850-0
tiefbau[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html
Postanschrift:
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Heide
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(sowie nach besonderer Vereinbarung.)
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Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein