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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

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25746 Heide


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Fachbetriebe müssen auf Verlangen gegenüber der zuständigen Wasserbehörde die Fachbetriebseigenschaft nachweisen.


Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Stelle die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.

Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Wasserbehörde).

 

  • § 62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
  • § 26 Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS),
  • § 5 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).

§ 62 WHG

§ 26 VAwS

§ 5 WasG SH

 

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 13 17   |   Fax: 04 81 / 97 - 15 87
E-Mail: fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr


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