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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 


Ansprechpartner

Amt Büsum-Wesselburen

Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-200
04834 3415
info[at]amt-buesum-wesselburen.de
www.amt-buesum-wesselburen.de/

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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