Meldebestätigung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Keine
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel:
04836 990-0
|
Fax:
04836 990-40
E-Mail:
info[at]amt-eider.de
Web:
amt-eider.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt)
Tel:
04836 990-88
|
Fax:
0431 98866169-88
E-Mail:
sonja.burger[at]amt-eider.de
|
Zimmer:
2
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt)
Tel:
04836 990-44
|
Fax:
0431 98866169-44
E-Mail:
heike.ruehmann[at]amt-eider.de
|
Zimmer:
1
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Stabsstelle Bürgerservice und Feuerwehr
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel:
04836 990-0
|
Fax:
04836 990-40
E-Mail:
info[at]amt-eider.de
Web:
amt-eider.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Stabsstelle Bürgerservice und Feuerwehr)
Tel:
04836 990-77
|
Fax:
0431 98866169-77
E-Mail:
niels.vogt[at]amt-eider.de
|
Zimmer:
10