Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Wer als Wägerin / Wäger tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung.
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Spendenquittung erstellen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein