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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung

Wer als Wägerin / Wäger tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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