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Geflügelpest-Eintrag in einem Geflügelhaltungsbetrieb: Kreis Dithmarschen erlässt Sperrzonen

HEIDE. Im Kreis Dithmarschen wurde der Geflügelpest-Erreger H5N1 in einem Gänsehaltungsbetrieb in der Gemeinde Eddelak mit rund 1.800 Tieren festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen wurde über auffällige Tierverluste und klinische Symptome in dem Betrieb verständigt und hat daraufhin bei den verendeten Gänsen Proben entnommen. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Sonntag, 20. März 2022 bei den entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Montag, 21. März 2022 eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.

Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Gänse durch ein beauftragtes Fachunternehmen in Begleitung von Amtstierärzt*innen des Kreises Dithmarschen erfolgte am Montag, 21. März 2022. Die fachgerechte Entsorgung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt. Das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen hat in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) tritt am 23. März 2022 in Kraft. Sie regelt insbesondere die Sperrzonen (3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone) sowie tabellarisch aufgelistet die innerhalb dieser Sperrzonen geltenden Präventionsmaßnahmen. Die Sperrzonen erstrecken sich über Dithmarschen hinaus in den Nachbarkreis Steinburg sowie über die Elbe hinweg in das Bundesland Niedersachsen. Die Allgemeinverfügung mit digitalem Kartenmaterial zu den Gebietskulissen ist offiziell bekanntgemacht im Internet unter Amtliche Bekanntmachungen.