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Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

 

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

 

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 


Ansprechpartner

Fachdienst 22 Soziales

Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852 391-280
asylundwohngeld[at]stadt-brunsbuettel.de
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm

Di., Do., Fr. 08.30-12.00 Uhr
Mo: geschlossen
Di. 14.00-18.00 Uhr
Mi: geschlossen

Frau Katja Biess

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Frau Anna-Lena Gross

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Frau Tanja Heuer

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Frau Nesreen Rasheed

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Frau Frauke Rath

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Frau Ute Strunck

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Herr Ali Tajik

Mitarbeiter Fachdienst 22 Soziales

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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