Personalausweis Ausstellung vorläufig
Personalausweis Ausstellung vorläufig
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Kurztext
- wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
- bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
- vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Anne Katrin Elsner
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
Kontakt herunterladen
04825 9305-61
0431 98866180-61
annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
3 im Erdgeschoss
Herr Danny Voß
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-23
0431 98866180-23
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
1 im Erdgeschoss
Frau Anne Katrin Elsner
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-61
0431 98866180-61
annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
3 im Erdgeschoss
Herr Danny Voß
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-23
0431 98866180-23
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
1 im Erdgeschoss
Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn
Frau Anja Augstein
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-72
0431 98866180-72
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
9 im 1. Obergeschoss
Frau Sarah KIähne
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-71
0431 98866180-71
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
Raum 11 im 1. Obergeschoss
Frau Anja Augstein
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-72
0431 98866180-72
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
9 im 1. Obergeschoss
Frau Sarah KIähne
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-71
0431 98866180-71
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
Raum 11 im 1. Obergeschoss
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein