Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Direkt online beantragen:
Wohnsitz anmeldenWenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Kurztext
- Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
- Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
- neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
- Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
- Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.
Es fallen keine Kosten an.
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel:
04825 9305-0
|
Fax:
04825 9305-40
E-Mail:
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-61
|
Fax:
0431 98866180-61
E-Mail:
anne.katrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
9 im Erdgeschoss
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-23
|
Fax:
0431 98866180-23
E-Mail:
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
9 im Erdgeschoss
Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn
Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-72
|
Fax:
0431 98866180-72
E-Mail:
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
9 im 1. Obergeschoss
Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)
E-Mail:
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de