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Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung

Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-48
bauamt[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Frau Gudrun Jörs

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung

Herr Klaus Maaßen

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung

Frau Yvonne Schimmel-Kraski

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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