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Kreis Dithmarschen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Dithmarschens sowie kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen

HEIDE. Es wurden mehrere Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein festgestellt. Im Kreis Dithmarschen wurde bei einer tot aufgefundenen Lachmöwe am 24. Oktober 2025 in der Region Friedrichskoog die Geflügelpest nachgewiesen. Der Kreis Dithmarschen erlässt dieTierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung für alle Geflügelhaltungen in avifaunistischen Risikogebieten und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im übrigen Kreisgebiet und das kreisweite Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt zum 29. Oktober 2025 in Kraft.

Die Aufstallungspflicht gilt für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die sich in den avifaunistischen Gebietenin einem drei Kilometer breiten Streifen entlang der Nordseeküste, der Elbe und der Eider flussaufwärts bis zum Eidersperrwerk, einem 500 m breiten Streifen entlang des Eiderdeichs und des Nord-Ostsee-Kanals, und der EU-Vogelschutzgebiete, dem Speicherkoog Dithmarschen und einem 500 Meter breiten Streifen um den Speicherkoog Dithmarschen herum, dem Vogelflugkorridor „Offenbütteler Moor“, dem Vogelrastgebiet „Kudensee/Buchholzer Moor“ und der „Windberger Niederung“ befinden.

In dem restlichen Kreisgebiet des Kreises Dithmarschen müssen Geflügelhaltungen aufgestallt werden, in denen mehr als 49 Stück Geflügel gehalten werden. Tierhalterinnen und Tierhalter können auf der interaktiven Karte prüfen, in welchem Aufstallungsgebiet ihre Geflügelhaltung liegt. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel ist im gesamten Kreisgebiet des Kreises Dithmarschen verboten.

Unabhängig von der Allgemeinverfügung wird auch allen Halterinnen und Haltern von weniger als 50 Stück Geflügel außerhalb der avifaunistischen Gebiete im eigenen Interesse empfohlen, ihre Tiere aufzustallen.

Um eine Ausbreitung zu verhindern, bittet der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Dithmarscher Halterinnen und Halter, die Schutzhinweise für die Geflügelbestände einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Die Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. Oktober 2025 sind in allen Geflügelhaltungen einzuhalten. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern.

Funde von verendeten Wildvögeln in Dithmarschen sind bei den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.

Weitere Informationen und die interaktive Karte befinden sich auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen: www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen