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Bauaufsicht

Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Informationen zum Bauordnungsrecht

 


Ansprechpartner

Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau

Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm

Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

Herr Marten Peters

Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau

Frau Andrea Petersen

Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau

Herr Marten Peters

Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau

Frau Andrea Petersen

Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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