Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm
Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Herr Robin Bense
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852391 232
robin.bense[at]stadt-brunsbuedttel.de
Zimmer:
B 119
Herr Marten Peters
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 231
marten.peters[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 111
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 229
andrea.petersen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 120
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein