Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Ansprechpartner
Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm
Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Herr Marten Peters
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 231
marten.peters[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 111
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 229
andrea.petersen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 120
Herr Marten Peters
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Zimmer:
B 111
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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andrea.petersen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 120
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein