Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Kurztext
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des Wohnens in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
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romana.junge[at]stadt-brunsbuettel.de
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Frau Manuela Rietzschel
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+49 4852 391 283
manuela.rietzschel[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
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Frau Josefine Rinke
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+49 4852 391295
josefine.rinke[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein