Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Romana Junge
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391 286
romana.junge[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Manuela Rietzschel
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391 283
manuela.rietzschel[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Josefine Rinke
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391295
josefine.rinke[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein