Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Verwendung von Wappen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Änne Krebs
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391296
aenne.krebs[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 03
Frau Anja Witt
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391 287
anja.witt[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 06
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein