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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 


Ansprechpartner

Ordnung und Sicherheit

Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de

Herr Helge Harbeck

Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit

Frau Lena Schöttler

Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit

Herr Helge Harbeck

Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit

Frau Lena Schöttler

Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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