Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Ansprechpartner
Ordnung und Sicherheit
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
Herr Helge Harbeck
Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit
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+49 4852 391 281
helge.harbeck[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 07
Frau Lena Schöttler
Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit
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+49 4852 391282
Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
R 05
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







