Gewerbelegitimationskarte
Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung tätig wird, kann eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 .
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Hausschlachtungen
- Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
Frau Änne Krebs
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391296
aenne.krebs[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 03
Frau Anja Witt
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 287
anja.witt[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 06
Frau Änne Krebs
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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Frau Anja Witt
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anja.witt[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 06
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein