Internationalen Führerschein beantragen
Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kurztext
- für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
- der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2050
0481 97-1435
fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein