Ladenöffnungszeiten
Ladenöffnungszeiten
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen und
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:
- Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
- Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,
geöffnet sein.
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
- an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
0431 220040-10
0431 220040-650
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
Ordnung und Sicherheit
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein