Reisepass: Verlustanzeige
Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Keine
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Romana Junge
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 286
romana.junge[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Manuela Rietzschel
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 283
manuela.rietzschel[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein