Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
Ansprechpartner
Fachdienst 33 Tiefbau
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
tiefbau[at]stadt-brunsbuettel.de
www.brunsbuettel.de
Herr Hans-Henning Söhl
Mitarbeiter Fachdienst 33 Tiefbau
Kontakt herunterladen
+494852 391 228
henning.soehl[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 102
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B 102
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein