Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm
Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Herr Marten Peters
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 231
marten.peters[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 111
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 229
andrea.petersen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 120
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein