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Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Fachdienst 32 Planung

Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
planung[at]stadt-brunsbuettel.de
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm

Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

Frau Stephanie Klein

Mitarbeiter Fachdienst 32 Planung

Frau Christina März

Mitarbeiter Fachdienst 32 Planung

Frau Stephanie Klein

Mitarbeiter Fachdienst 32 Planung

Frau Christina März

Mitarbeiter Fachdienst 32 Planung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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