Winterdienst
Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Fachdienst 35 Bauhof
Postanschrift:
Eddelaker Straße 90
25541
Brunsbüttel
Herr Björn Hennings
Mitarbeiter Fachdienst 35 Bauhof
Kontakt herunterladen
+49 4852 391 270
bjoern.hennings[at]stadt-brunsbuettel.de
Herr Hans-Jürgen Sievers
Mitarbeiter Fachdienst 35 Bauhof
Herr Björn Hennings
Mitarbeiter Fachdienst 35 Bauhof
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+49 4852 391 270
bjoern.hennings[at]stadt-brunsbuettel.de
Herr Hans-Jürgen Sievers
Mitarbeiter Fachdienst 35 Bauhof
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein