Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Bootszeugnis: Vermietung von Booten
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Jana Ahlf
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-14
0431 98866180-14
jana.ahlf[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Herr Julian Braag
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-20
0431 98866180-20
julian.braag[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
Raum: 7 im Erdgeschoss
Frau Jana Ahlf
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Raum: 7 im Erdgeschoss
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein