Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel:
04 81 / 97 - 13 17
|
Fax:
04 81 / 97 - 15 87
E-Mail:
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
Web:
www.dithmarschen.de/
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall)
Technik
Tel:
0481 /97 1369
E-Mail:
nils.popp[at]dithmarschen.de
Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall)
Verwaltung
Tel:
0481 /97 1345
E-Mail:
kerstin.rehberg[at]dithmarschen.de
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de