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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 13 17   |   Fax: 04 81 / 97 - 15 87
E-Mail: fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall)

Herr Bernd BüschIcon Vcard

Tel: 0481 /97 1444  
E-Mail: bernd.buesch[at]dithmarschen.de


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