Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Sie möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufsqualifikation wurde noch nicht vollständig anerkannt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die
- Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
- Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:
- Praktika im Betrieb
- theoretische Lehrgänge
- Mischformen von beiden
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen
- Sprachkurse
- Ablegen einer Prüfung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.
Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.
Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Kurztext
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Personen aus dem Ausland können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten, aber ihre Berufsqualifikation von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden konnte
- Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein, die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen
- bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen
- für die Qualifizierungsmaßnahmen müssen entsprechende Sprachkenntnisse vorliegen, die in der Regel dem Niveau A2 entsprechen
- Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu 20 Stunden je Woche
- Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 24 Monaten erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden
- für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an
- zuständig: die für den Wohnsitz der Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
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Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Aufenthalt
Rungholtstraße 9
25746 Heide
Tel:
0481 97-0
|
Fax:
0481 97-1468
E-Mail:
aufenthaltsrecht[at]dithmarschen.de
Web:
www.dithmarschen.de/