Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
Wohnen,
Gewerbe,
Verkehr,
Infrastruktur,
Erholung oder
Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
Angabe der Planungsziele
verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
Legende zu den Karten sowie
Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Kurztext
Flächennutzungsplan Auskunft
Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten
Flächennutzungsplan
ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
hat keine rechtlich bindende Bedeutung
im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
Nutzungsmöglichkeiten sind
Wohnen,
Gewerbe,
Verkehr,
Infrastruktur,
Erholung oder
Natur und Umwelt
zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden
Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
Antrag ist kostenlos
der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Angabe der Planungsziele,
verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
Legende zu den Karten
Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
vor Ort bei der zuständigen Behörde,
elektronisch oder
schriftlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel:
04825 9305-0
|
Fax:
04825 9305-40
E-Mail:
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-20
|
Fax:
0431 98866180-20
E-Mail:
julian.braag[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
Raum: 7 im Erdgeschoss
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-16
|
Fax:
0431 98866180-16
E-Mail:
gregor.sczesny[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
7 im Erdgeschoss