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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Automatensteuer

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.


Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

 

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel: 04825 9305-0   |   Fax: 04825 9305-40
E-Mail: amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Sandra EhlersIcon Vcard

Tel: 04825 9305-53   |   Fax: 0431 98866180-53
E-Mail: sandra.ehlers[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 32 im 2. Obergeschoss  

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Heike GülckIcon Vcard

Tel: 04825 9305-12   |   Fax: 0431 98866180-12
E-Mail: heike.guelck[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 1 im Erdgeschoss  


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