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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.


Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 

Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel: 04825 9305-0   |   Fax: 04825 9305-40
E-Mail: amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Anne Katrin ElsnerIcon Vcard

Tel: 04825 9305-61   |   Fax: 0431 98866180-61
E-Mail: anne.katrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 9 im Erdgeschoss  

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Herr Danny VoßIcon Vcard

Tel: 04825 9305-23   |   Fax: 0431 98866180-23
E-Mail: Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 9 im Erdgeschoss  


Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn

Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Anja AugsteinIcon Vcard

Tel: 04825 9305-72   |   Fax: 0431 98866180-72
E-Mail: anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 9 im 1. Obergeschoss  

Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Sarah KIähneIcon Vcard


E-Mail: sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de


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