Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Kurztext

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

 

Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.

 

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

 


Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Frau Anne Katrin Elsner

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-61
0431 98866180-61
annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 3 im Erdgeschoss

Herr Danny Voß

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-23
0431 98866180-23
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 1 im Erdgeschoss

Frau Anne Katrin Elsner

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-61
0431 98866180-61
annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 3 im Erdgeschoss

Herr Danny Voß

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-23
0431 98866180-23
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 1 im Erdgeschoss

Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn

Frau Anja Augstein

Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-72
0431 98866180-72
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 9 im 1. Obergeschoss

Frau Sarah KIähne

Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-71
0431 98866180-71
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: Raum 11 im 1. Obergeschoss

Frau Anja Augstein

Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-72
0431 98866180-72
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 9 im 1. Obergeschoss

Frau Sarah KIähne

Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-71
0431 98866180-71
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: Raum 11 im 1. Obergeschoss

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten