Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Kurztext
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des Wohnens in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Anne Katrin Elsner
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-61
0431 98866180-61
annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
3 im Erdgeschoss
Herr Danny Voß
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-23
0431 98866180-23
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
1 im Erdgeschoss
Frau Anne Katrin Elsner
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annekatrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
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3 im Erdgeschoss
Herr Danny Voß
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1 im Erdgeschoss
Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn
Frau Anja Augstein
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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0431 98866180-72
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
9 im 1. Obergeschoss
Frau Sarah KIähne
Mitarbeiter Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
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04825 9305-71
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Zimmer:
Raum 11 im 1. Obergeschoss
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







