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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Brauchtumsfeuer anmelden

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 

Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel: 04825 9305-0   |   Fax: 04825 9305-40
E-Mail: amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Jana AhlfIcon Vcard

Tel: 04825 9305-14   |   Fax: 0431 98866180-14
E-Mail: jana.ahlf[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 3 im Erdgeschoss  


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