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Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen

Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.

Direkt online beantragen:

Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

Kurztext

  • Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
  • Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
  • Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
  • Zuständig: obere Fischereibehörde

 

Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

 

  • Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
    • Fischereiaufwand
    • Fänge
    • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
  • Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
  • Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
  • Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
  • Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ausübung der Fischereirechte
  • Offenes Gewässer

 

  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

 


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
+49 4347 704-0
+49 4347 704-116
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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