Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
Kurztext
- Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
- Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
- Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
- Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischersind.
- Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
- Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
- Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
- Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
- Personalausweis.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
- Tierkörperbeseitigung, tierische Nebenprodukte beseitigen
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel:
04825 9305-0
|
Fax:
04825 9305-40
E-Mail:
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-61
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Fax:
0431 98866180-61
E-Mail:
anne.katrin.elsner[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
9 im Erdgeschoss
Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-23
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Fax:
0431 98866180-23
E-Mail:
Danny.Voss[at]burg-st-michaelisdonn.de
|
Zimmer:
9 im Erdgeschoss
Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn
Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)
Tel:
04825 9305-72
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Fax:
0431 98866180-72
E-Mail:
anja.augstein[at]burg-st-michaelisdonn.de
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Zimmer:
9 im 1. Obergeschoss
Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)
E-Mail:
sarah.klaehne[at]burg-st-michaelisdonn.de