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Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.


Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.

 

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-2020   |   Fax: 0481 97-1478
E-Mail: zulassungsbehoerde[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/


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