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Kriegsopferfürsorge

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

 

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster.

 

Keine

 

Keine

 

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

 

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

 


Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide
+49 481 6960
+49 481 636199
post.hei[at]lasg.landsh.de

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
+49 4321 913-5
+49 4321 13338
post.nms[at]lasg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/LASG

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

Deliusstraße 2
24114 Kiel
+49 431 901-3365
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de

Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

Vertriebene Spätaussiedler Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

Kontakt herunterladen
+49 431 901-3365
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer: 213

Vertriebene Spätaussiedler Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

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+49 431 901-3365
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer: 213

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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