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Lebenspartnerschaft: Begründung

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.


Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.

Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.

 

Ansprechpartner

Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

Am Rathaus 8
25693 Sankt Michaelisdonn

Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Stefanie BothmannIcon Vcard

Tel: 04825 9305-70   |   Fax: 0431 98866180-70
E-Mail: stefanie.bothmann[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 11 im 1. Obergeschoss  

Mitarbeiter (Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Sarah PaschkeIcon Vcard

Tel: 04825 9305-78   |   Fax: 0431 98866180-78
E-Mail: sarah.paschke[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 4 im 1. Obergeschoss  


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