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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.


Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,

  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,

  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,

  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie

  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder

  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Kurztext

  • Bebauungsplan Aufstellung

  • Öffentlichkeit, also Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, kann sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen; in Form von Einwendungen

  • Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen

  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen

  • Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können online oder per Post eingereicht werden

  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,

    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,

    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen

  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.

  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt

  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder

  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,

  • per Post,

  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder

  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.

Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel: 04825 9305-0   |   Fax: 04825 9305-40
E-Mail: amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Herr Julian BraagIcon Vcard

Tel: 04825 9305-20   |   Fax: 0431 98866180-20
E-Mail: julian.braag[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: Raum: 7 im Erdgeschoss  

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Herr Gregor SczesnyIcon Vcard

Tel: 04825 9305-16   |   Fax: 0431 98866180-16
E-Mail: gregor.sczesny[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 7 im Erdgeschoss  


Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806   |   Fax: +49 461 806-9806
E-Mail: service[at]flensburg.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg


Öffnungszeiten:

Montag 07:15 - 17:15 Uhr

Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

Freitag 07:15 - 15:30 Uhr


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