Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Ida Börensen
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
Kontakt herunterladen
04825 9305-15
0431 98866180-15
Ida-Maria.Boerensen[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Frau Ida Börensen
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
Kontakt herunterladen
04825 9305-15
0431 98866180-15
Ida-Maria.Boerensen[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein