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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Frau Sabine Nummsen

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-27
0431 98866180-27
sabine.nummsen[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 20 im 1. Obergeschoss

Frau Sabine Nummsen

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

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04825 9305-27
0431 98866180-27
sabine.nummsen[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 20 im 1. Obergeschoss

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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